Die Arbeitsrechtsklausur im Examen ist stets eine Kombination aus arbeitsrechtlichen Standardproblemen und höchstrichterlicher Rechtsprechung. Unabdingbar ist, diese Themen strukturiert und in der richtigen Gewichtung darzustellen.
Die Klausur - Urteil oder Anwaltsklausur - wird von einem erfahrenen Praktiker gestellt und auch von einem Praktiker mit den Anforderungen, die er selbst an ein Urteil oder einen Schriftsatz stellt, korrigiert.
Daran orientieren sich Ihre Examensvorbereitung ebenso wie unser Kurs. Wir bieten eine
systematische Darstellung des gesamten prüfungsrelevanten Examensstoffs eingebettet in Fälle aus den verschiedenen Arbeitsrechtsgebieten
umfassende Darstellung des arbeitsrechtlichen Basiswissens
strukturierte und methodisch aufgearbeitete Wiedergabe der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung
ausführliches Skript für ein zeitsparendes Nacharbeiten mit Fundstellen und ergänzenden Hinweisen
in über 30-jähriger Unterrichtserfahrung entwickelte Prüfungs– und Aufbauschemata